Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Um sich auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufhalten zu können, müssen Sie zunächst eine deutsche Daueraufenthaltserlaubnis einholen. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird auch als "Niederlassungserlaubnis" bezeichnet. Mit einem unbefristeten Aufenthaltsvisum können Sie in Deutschland arbeiten und jederzeit ein- und ausreisen.
Personen, die seit einigen Jahren im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind oder über die Blaue Karte EU verfügen, erhalten diese Erlaubnis am ehesten. Sie müssen nachweisen, dass sie mindestens fünf Jahre gearbeitet haben, dass ihre Position von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt wurde und dass sie alle erforderlichen Steuern und Beiträge an den Staat gezahlt haben. Da die deutschen Sprachkompetenzstandards anspruchsvoller sind, müssen Sie außerdem fortgeschrittenes Deutsch beherrschen.
Ihre Kinder und Ihr Ehepartner sind herzlich eingeladen, sich Ihnen anzuschließen, wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis, der nach einigen Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis folgt.
Nach 33 Monaten als Inhaber der Blauen Karte EU können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Wenn Sie gut genug Deutsch können, können Sie die Zeitdauer möglicherweise auf 21 Monate reduzieren. Auf dieser Seite werden die Bedingungen beschrieben, die erfüllt sein müssen, damit eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann, sowie die Unterlagen, die eingereicht werden müssen.
Anforderungen
1. Inhaber einer Blauen Karte EU für 33 oder 21 Monate
Sie haben Ihre Blaue Karte EU seit 33 Monaten. In diesem Fall müssen Sie nicht nur über ein Aufenthaltsvisum verfügen, sondern Ihre Beschäftigung muss auch für die Dauer Ihres Aufenthalts den Standards der Blauen Karte EU (Gehaltsschwelle) entsprechen.
Verfügen Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1)? Inhaber einer Blauen Karte EU für 21 Monate zu sein, ist in diesem Fall ausreichend.
2. Altersvorsorge
Sie haben mindestens 33 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.
Verfügen Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1)? 21 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung reichen in diesem Fall aus.
3. Deckung der Lebenshaltungskosten
Sie können sich und Ihre Familie unterstützen, ohne auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Dies bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben, wie sie vom Jobcenter gewährt werden.
4. Grundkenntnisse der Rechts- und Sozialsysteme
Sie haben ein grundlegendes Verständnis der deutschen Rechts- und Sozialsysteme sowie der Lebenssituationen. Das Bestehen des "Leben in Deutschland"- oder Staatsbürgerschaftstests wird dies beweisen.
5. Ausreichender Wohnraum
Sie und Ihre Familie haben ausreichend Wohnraum. Dies ist in der Regel der Fall, wenn jedes Familienmitglied über sechs Jahren Zugang zu 12 Quadratmetern Wohnfläche (ohne Küche, Bad und WC) hat. Für Minderjährige unter sechs Jahren reicht eine Wohnfläche von 10 qm.
6. Keine Straftaten
In Deutschland dürfen Sie keine Straftaten begehen. Sogar Bußgelder können verwendet werden, um die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in diesem Fall zu verbieten.
Sie und Ihre Familie müssen durch eine angemessene Krankenversicherung abgedeckt sein. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert oder ähnlich privat krankenversichert sind, ist dies der Fall.
8. Grundkenntnisse der deutschen Sprache
Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, die dem Niveau A1 entsprechen.
Für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erforderliche Dokumente
- Ihr gültiger Reisepass
- Ein aktuelles Passfoto
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Aktuelle Gehaltsnachweise
- Mietvertrag (und aktueller Mietnachweis, falls vorhanden)
- Nachweis der Krankenversicherung
- Nachweis der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- B1-Zertifikat oder A1-Zertifikat
- Test "Leben in Deutschland" oder Staatsbürgerschaftstest
- Kosten: 113,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Informationen von
Stadt Münster: Rechts- und Ausländeramt
Blaue Karte EU Deutschland – Deutschland Visum
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