Arbeitsvisum

Deutschland ist ein Land der Möglichkeiten, nicht nur für Deutsche, sondern auch für Ausländer, die Arbeit finden und sich in Deutschland niederlassen wollen. Es ist das Land der Erfindung, Innovation und Heimat einiger der bekanntesten Unternehmen und Unternehmen der Welt.

Das deutsche Arbeitsvisum bietet kompetenten Ausländern die Möglichkeit, sich in Deutschland niederzulassen und in ihrem Bereich zu arbeiten. Es ermöglicht seinem Inhaber die Einreise nach Deutschland und die Arbeit für bis zu zwei Jahre, mit der Möglichkeit, das Visum zu verlängern und danach eine Blaue Karte EU oder andere Arten von Aufenthaltstiteln zu beantragen.

Benötige ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten?

In welchem Land besitzen Sie die Staatsbürgerschaft? Arbeitsvisum? Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis?
EU/EWR, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island Nein, Sie benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Sie brauchen auch kein Jobangebot vor der Einreise nach Deutschland. Nein, Sie müssen ihren Wohnsitz nur nach Ihrer Ankunft in Deutschland mit einem Reisepass oder einem gültigen Personalausweis anmelden.
Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, Großbritannien und die USANein, Sie benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Sie brauchen auch kein Jobangebot vor der Einreise nach Deutschland. Ja, wenn Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
Wenn Sie kein Staatsbürger eines der oben aufgeführten Länder sindJa, Sie müssen ein Arbeitsvisum beantragen, um nach Deutschland einreisen und mit der Arbeit beginnen zu können. Ja, bei der Landung in Deutschland müssen Sie zusätzlich ein arbeitsbezogenes Aufenthaltsvisum beantragen.

💼 Arbeitsvisum

Wenn Sie kein Staatsbürger eines der oben aufgeführten Länder sind, können Sie aus folgenden Gründen ein deutsches Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen, um in Deutschland zu arbeiten:

  • Beschäftigung – Wenn Sie bereits ein Arbeitsangebot in Deutschland haben
  • Selbstständigkeit – wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen oder als Freiberufler tätig sein möchten.
  • Arbeitssuchender – wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland einen Job suchen möchten.
  • Die Arbeit als Au Pair ist eine großartige Möglichkeit für junge Erwachsene, die deutsche Kultur und Sprache kennenzulernen.
  • Working Holiday Visum – für junge Menschen aus einer Reihe von Ländern, die sich mit Deutschland auf ein Working Holiday Visum geeinigt haben.

Kategorien von Personen, die ein Arbeitsvisum beantragen können

Nach dem Aufenthaltsgesetz , das die Frage des Aufenthalts von Ausländern in Deutschland regelt, können folgende Kategorien ein deutsches Arbeitsvisum beantragen:

  • Hochqualifizierte Ausländer, insbesondere:
    • Forscher mit speziellen technischen Kenntnissen
    • Lehrkräfte in prominenten Positionen oder wissenschaftliches Personal in prominenten Positionen
  • Konzernintern entsandte Arbeitnehmer, insbesondere:
    • Manager
    • Fachärzte

Darüber hinaus sind Drittstaatsangehörige mit einem Hochschulabschluss oder einem nichtakademischen Berufsabschluss, die die nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllen, berechtigt und ermutigt, ein Arbeitsvisum für Deutschland zu beantragen:

  • In dem Beruf, den Sie in Deutschland ausüben wollen, herrscht Fachkräftemangel.
  • Sie haben ein konkretes Stellenangebot.
  • Ihre Ausbildung muss als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt werden.

Wie kann ich ein Arbeitsvisum in Deutschland beantragen?

Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Arbeitsvisums in Deutschland:

  1. Bewerben Sie sich für eine Stelle in Deutschland.
  2. Prüfen Sie, ob Sie für einen längeren Aufenthalt in Deutschland ein Visum benötigen.
  3. Finden Sie heraus, wohin Ihr Visumantrag geschickt werden muss.
  4. Sammeln Sie gemäß den Anweisungen alle relevanten Dokumente.
  5. Richten Sie einen Zeitpunkt für ein Visuminterview ein.
  6. Zahlen Sie die Deutsche Arbeitsvisumgebühr.
  7. Nehmen Sie am Interview teil.
  8. Warten Sie, bis Ihr Visumantrag genehmigt wurde.

Für ein Arbeitsvisum erforderliche Dokumente

Sie müssen viele Dokumente bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland einreichen, um zu überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum erfüllen. Zusammen mit dem Visuminterview sind diese Dokumente wichtige Bestandteile Ihres Antrags auf ein deutsches Arbeitsvisum.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle diese Dokumente in Übereinstimmung mit ihren Anweisungen sammeln.

  • Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare. Gedruckt und unterschrieben am Ende.
  • Zwei Passfotos basierend auf biometrischen Spezifikationen
  • Ein gültiger nationaler Reisepass ist erforderlich.
  • Ein Wohnsitznachweis ist erforderlich. Nachweis des Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des Konsulats, in dem Sie einen Antrag stellen möchten, z. B. einen Führerschein oder eine Stromrechnung in Ihrem Namen.
  • Eine Krankenversicherung ist erforderlich. Obligatorische Bescheinigung des deutschen Arbeitgebers, gültig ab Arbeitsbeginn. Für den Zeitraum zwischen Ankunft in Deutschland und Beschäftigungsbeginn muss eine gesonderte Reiseversicherung vorgelegt werden, sofern diese nicht bereits in der obligatorischen Krankenversicherung enthalten ist.
  • Ein Arbeitsvertrag / verbindliches Stellenangebot mit Angaben zum Bruttojahresgehalt und einer detaillierten Beschreibung der Beschäftigung in Deutschland.
  • Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit (falls zutreffend).
  • Lebenslauf. Ihr aktualisierter Lebenslauf, der Ihre akademischen Qualifikationen und Ihre Berufserfahrung angibt.
  • Qualifikationsnachweis. Diplome, Zertifikate, Notenblätter usw. oder ähnliches, das Ihre Qualifikationen nachweist.
  • Persönlicher Anschreiben, in dem der genaue Zweck und die Dauer des Aufenthalts erläutert werden. 
  • Nachweis eines sauberen Strafregisters.
  • Nachweis der bezahlten Visumgebühr.
  • Erklärung der Richtigkeit der Informationen.

Erfahren Sie hier mehr über Lebenslauf und Krankenversicherung:

💡 Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass Sie ein Arbeitsvisum bei der für die Visumzulassung zuständigen deutschen Vertretungsorganisation (z.B. deutsche Botschaft, deutsches Konsulat) in Ihrem Wohnsitzland beantragen sollten. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens in Ihrem Heimatland erhalten Sie ein 90-tägiges Arbeitsvisum. Der Prozess ist hier nicht abgeschlossen. Sobald Sie in Deutschland ankommen, müssen Sie auch ein Aufenthaltsvisum beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in Deutschland arbeiten können, während Sie eine andere Form des Schengen-Visums besitzen, z. B. ein Touristenvisum.Wenn Sie zur Beschäftigung nach Deutschland einreisen möchten, können Sie den Tourismus nicht als Grund dafür verwenden. Sie müssen zunächst ein Arbeitsvisum in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Wenn Sie in Deutschland sind, können Sie Ihr Touristenvisum nicht in ein Arbeitsvisum umwandeln.

Es gibt noch ein paar dinge, die Sie beachten sollten

  • Während des Visuminterviews kann der Visabeamte weitere Dokumente anfordern
  • Ein Arbeitsvisum für Deutschland wird nicht automatisch erteilt – Sie müssen also bis zu 4 Monate warten, um eine Antwort von der Botschaft oder dem Konsulat zu erhalten, und es gibt keine Garantie, dass Sie ein Visum erhalten
  • Beachten Sie, dass ein unvollständiger Visumantrag abgelehnt werden kann.
  • Im Falle einer Visumablehnung wird der Antragsteller über den Hauptgrund für eine Ablehnung informiert
  • Die Visumgebühr wird im Falle einer Visumverweigerung nicht zurückerstattet
  • Bei der Ankunft am Flughafen können Originaldokumente erforderlich sein.

Wir verstehen, dass, wenn Sie nicht aus einer der oben genannten "bevorzugten Nationen" stammen, die Visumantragsverfahren kompliziert und schwierig erscheinen. Zu Beginn benötigen Sie ein Arbeitsvisum für die Einreise nach Deutschland, und dann müssen Sie nach Ihrer Ankunft ein arbeitsbezogenes Aufenthaltsvisum beantragen. Danach müssen Sie zu Ihrem örtlichen Registrierungsbüro gehen und Ihre Adresse registrieren. Wir haben unser Bestes getan, um Sie durch den Prozess zu führen, indem wir ihn so klar wie möglich beschreiben. Sie haben vielleicht bemerkt, dass unsere Informationen präzise und einfach zu verstehen sind. Dies liegt daran, dass unsere Mitarbeiter des AZAPA-Visa-Service diese Lektionen aus realen Situationen gesammelt haben. Wir sind in der Lage, kompetente Hilfestellung zu leisten. Sie können uns für eine Visa-Beratung kontaktieren, um alle Prozesse zu erleichtern und Ihre Chancen auf ein Visum erheblich zu verbessern.

🏠 Arbeits- / Aufenthaltserlaubnis

Benötige ich eine Arbeits- / Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu bleiben?

✔️ Staatsangehörige der EU/des EWR, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands müssen keine Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen nur Ihren Wohnsitz nach Ihrer Ankunft in Deutschland mit einem Reisepass oder einem gültigen Personalausweis anmelden. Die Meldebestätigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt, das sich in der Regel im Rathaus oder einem Zentralgebäude der Gemeindeverwaltung befindet. Wenn Sie Ihr örtliches Einwohnermeldeamt nicht finden können, suchen Sie nach "Bürgerbüro" und geben Sie den Namen der deutschen Stadt ein, in der Sie wohnen.

➡️ Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Südkoreas, Neuseelands, Großbritanniens und der USA, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten, müssen bei Ihrer Ankunft in Deutschland eine Arbeits- / Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Bürger anderer Länder, die ein Arbeitsvisum beantragt haben, müssen das gleiche Verfahren befolgen. Danach müssen Sie auch eine Meldebestätigung beim Einwohnermeldeamt einholen.

Deutsche Arbeitserlaubniskategorien

Abhängig von Ihrer Qualifikation und Art der Tätigkeit stehen verschiedene Arten von deutschen Arbeitserlaubnissen zur Verfügung:

  • Allgemeine Arbeitserlaubnis – Wenn Sie in Deutschland eine Stelle gefunden haben, die von einem EU-Bürger nicht besetzt werden kann, können Sie diese Form der deutschen Arbeitserlaubnis beantragen. Sie müssen keine außergewöhnlichen Fähigkeiten haben, wenn Sie für die Position qualifiziert sind.
  • Hochqualifizierte Arbeitserlaubnis – Wenn Sie ein hochqualifizierter Arbeiter mit viel Erfahrung und viel Geld sind, können Sie diese Art von Arbeitserlaubnis beantragen.
  • Die Blaue Karte EU für Deutschland – Wenn Ihr Gehalt mindestens 56.800 € pro Jahr oder 44.304 € pro Jahr beträgt, wenn Sie in einem Mangelberuf arbeiten, können Sie eine Blaue Karte EU beantragen.

💡 Sie müssen eine deutsche Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis nicht separat beantragen; beides erhalten Sie durch einen einzigen Antrag bei der Ausländerbehörde.

Befristete Aufenthaltserlaubnis

Die Befristete Aufenthaltserlaubnis, auch Aufenthaltserlaubnis genannt, ist für kürzere Aufenthalte in Deutschland gedacht. Mit diesem Aufenthaltsvisum können Sie sich nur für ein Jahr oder bis zu zwei Jahre in Deutschland aufhalten. Es hat jedoch die Möglichkeit, verlängert zu werden, wenn sich Ihre Umstände nicht ändern und Sie die Standards erfüllen.

Ausländerinnen und Ausländer, die einen bestimmten Grund für den Aufenthalt in Deutschland haben, erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie diese Form der Genehmigung beantragen, müssen Sie erklären, warum Sie bleiben möchten, und die Karte, die Sie erhalten, wird dies detailliert beschreiben. Danach können Sie nichts mehr tun, was Ihre Aufenthaltserlaubnis verbietet. Wenn Sie ein temporäres Aufenthaltsvisum beantragen, um zu arbeiten, wird angezeigt, dass Sie nur arbeiten und nicht studieren dürfen. Umgekehrt gilt auch.

Bevor Sie mit einem Aufenthaltsvisum in Deutschland arbeiten können, müssen Sie zunächst eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Einige von ihnen verlangen, dass Sie und Ihr Unternehmen nachweisen, dass die Position nicht mit anderen deutschen Staatsbürgern, EU-Bürgern oder vorrangigen Arbeitnehmern besetzt werden konnte. Wer längere Zeit in Deutschland gelebt hat, gilt als Prioritär. Sie müssen auch eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit einholen.

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem Sie Ihre Zustimmung erhalten und die Voraussetzungen erfüllt haben. Die Dauer, in der Sie Ihre Erlaubnis behalten dürfen, wird durch Ihren Arbeitsvertrag bestimmt. Ihre Erlaubnis gilt für zwei Jahre, wenn Ihr Vertrag nur für zwei Jahre gilt. Sie können es jedoch so oft verlängern, wie Sie möchten, solange Ihr Arbeitsstatus unverändert bleibt.

Nachdem Sie mindestens fünf Jahre gearbeitet und alle anfallenden Steuern und Beiträge an die Regierung gezahlt haben, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen

Sie können auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie ihren Abschluss an einer der deutschen Institutionen gemacht haben, mindestens zwei Jahre in einem mit Ihrem Studium verbundenen Bereich gearbeitet und alle anfallenden Steuern und Zahlungen an den Staat gezahlt haben.

Erfahren Sie mehr über andere Arten von Aufenthaltstiteln, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen:

Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie bereits nach 33 Monaten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Zeitraum kann auch verkürzt werden, wenn Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) verfügen. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn Sie die Blaue Karte EU für 21 Monate besitzen.

💡 Wussten Sie, dass unser AZAPA-Visa-Service-Team Sie auch bei den Antragsverfahren für Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis unterstützen kann?

Unsere staatlich lizenzierten Berater des Schengen und des National Visa Service sind Experten für deutsche Visabestimmungen und auf dem neuesten Stand der Kriterien. Wir werden Ihnen die größtmögliche Unterstützung bieten, und wenn Sie es wünschen, werden wir den gesamten Visumantragsprozess für Sie verwalten. Möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Jetzt ist es an der Zeit, eine Visa-Beratung mit uns zu vereinbaren.

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